Zur Geschichte und Entstehung des Fonds

05.06.1956-21.08.2022
19.12.1952-27.05.2018

Am 21.August 2022 verstarb der Dornbirner Textilchemiker Ing. Markus Götze. In seinem Testament ordnete er die Errichtung des „Sieglinde und Markus Götze Fonds“ an. Diesen Fonds setzte er als Alleinerben seines gesamten Vermögens ein.  In diesen Fonds bezog er auch seine verstorbene Frau Sieglinde Götze, geb. Biedermann mit ein. Das Ehepaar war in Dornbirn, Oberfallenberg wohnhaft.

Auszüge aus dem Testament

Zum Alleinerben über meine gesamte wie immer geartete bewegliche und unbewegliche Verlassenschaft berufe ich den nach meinem Ableben nach den Bestimmungen des Vorarlberger Stiftungs- und Fondsgesetzes zu errichtenden "Sieglinde und Markus Götze Fonds" ein.

  1. Der "Sieglinde und Markus Götze Fonds" ist nach den Bestimmungen des Vorarlberger Stiftungs- und Fondsgesetzes (Landesgesetzblatt Nr. 1 7/2003 in der geltenden Fassung) zu errichten.
  2. Der Fondszweck besteht in der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesland Vorarlberg. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder soll so gering wie möglich gehalten werden. Überhaupt ist darauf zu achten, dass der Fonds sparsam und effizient verwaltet wird. Das Fondsvermögen darf im Rahmen des Stiftungszwecks aufgebraucht werden, sodass also Zuwendungen aus dem Fonds auch zu Lasten der Substanz gemacht werden dürfen.
  3. Zur Errichtung des Fonds ist von der Stiftungsbehörde ein Fondskurator zu bestellen.
  4. Die Fondsbehörde hat die Stiftungsorgane zu bestellen.