Unterstützung
Der Fonds unterstützt, auf Grundlage der Satzung, mit einer jährlichen Ausschüttung aus Fondsmitteln
Topf 1: Einzelfallhilfe
Grundlage bildet eine Ausschreibung des Fonds an anerkannte soziale Einrichtungen
Topf 2: Projekte und Programme
Grundlage bildet eine Ausschreibung des Fonds an anerkannte Einrichtungen
In den Ausschreibungen für die Topfe 1 und 2 werden die wesentlichen Inhalte – wie Zielgruppen, Leistungsvoraussetzungen, keine Doppelförderungen, Dokumentation, Berichtswesen sowie Evaluation beschrieben.
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Fonds und anerkannter Einrichtung bildet ein schriftlicher Vertrag.
Topf 3: Spontane Unterstützung im Einzelfall
Grundlage bildet entweder ein Ansuchen über eine anerkannte soziale Einrichtung oder Mitglieder des Fonds-Kuratoriums werden aktiv in einer akuten Notsituation. Ansuchen sind schriftlich an unsere Kontaktadresse zu stellen.
Über Anträge auf Vergabe von Unterstützungsleistungen entscheidet das Kuratorium. Gemäß den diesbezüglichen Satzungsbestimmungen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen aus dem Fonds.